Hans-Joachim Jungbluth

Tätigkeits­schwerpunkt: Arbeitsrecht

Nach dem Studium in Mainz und anschließendem Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde Hans-Joachim Jungbluth 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich trat er als Prozessvertreter und Referent für Arbeits- und Sozialrecht in die Dienste der Bezirksgruppe Offenbach-Hanau (später: Offenbach und Osthessen) von Hessens größtem Arbeitgeberverband, HESSENMETALL. Außerdem war er als Partner und später Inhaber in eigener auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwaltskanzlei tätig. Seit 1992 ist Herr Rechtsanwalt Jungbluth Fachanwalt für Arbeitsrecht und übernahm im gleichen Jahr die Position des Leiters der Rechtsabteilung in seinem Arbeitgeberverband. Von 2006 bis Ende 2023 war er 17 Jahre Geschäftsführer der Bezirksgruppe Offenbach und Osthessen von HESSENMETALL und insgesamt 40 Jahre für Hessens größten Arbeitgeberverband erfolgreich tätig.

Herr Jungbluth spezialisierte sich im Rahmen seiner Tätigkeit, neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten, insbesondere auf die Vertretung von Unternehmen, darunter KMU’s bis hin zu internationalen Konzernen, in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten und hier vor allem die Vertretung der Arbeitgeber in Einigungsstellen, Firmen- und Ergänzungstarifverhandlungen und dabei besonders auch in Tarifsozialplanverhandlungen.

Herr Jungbluth war seit 2007 ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht und ist seit 2012 ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Hier war er zunächst dem vor allem für Entgeltfragen zuständigen fünften Senat zugewiesen und ist derzeit, dem u.a. für Fragen des materiellen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitskampfrechts zuständigen ersten Senats zugewiesen. Seit 1992 ist Herr Jungbluth Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Offenbach und seit mehr als 25 Jahren dessen alternierender Vorsitzender. Herr Jungbluth ist Reserveoffizier der Luftwaffe im Dienstgrad Oberst d. Res.